Grafik: gelber Hintergrund, darauf weiß gemalte Fläche mit dem Text: Artikel 9 – Zugänglichkeit. Links oben das Logo der Vereinten Nationen, daneben Text: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Am unteren Rand sind 6 Handabdrücke in Regenbogenfarben

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Artikel 9

TROTZ-DEMs Kommentar

Um barrierefreies Bauen umsetzen zu können muss dieses Thema bereits in der Ausbildung für StadtplanerInnen und ArchitektInnen einen wichtigen Platz einnehmen. Aspekte wie Wirtschaftlichkeit oder Notwendigkeit sollte bei der Barrierefreiheit keine Rolle spielen. Schließlich kann niemand in die Zukunft blicken… Barrierefreiheit nutzt allen Menschen, ob sofort oder später.

Die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten sollte unbürokratisch und angemessen gefördert werden. Außerdem muss massive Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Politik in diesem Bereich betrieben werden. Es gibt nicht nur bei kleinen sondern schlichtweg bei fast allen Unternehmen ein massives Wissens-Defizit in diesem Bereich. In Zeiten des Online-Shopping wahrlich nicht wirtschaftlich gedacht, oder?

Um auch die Arbeitswelt barrierefreier zu gestalten muss die Vertretung der ArbeitgeberInnen objektiv, umfassend und neutral über alle behindertenspezifischen Aspekte informieren.Angefangen von barrierefreien Arbeitsplätzen, über Diskriminierung bis hin zu Fördermöglichkeiten und Ähnlichem.

Originaltext von
Artikel 9 – Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

  1. Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten; Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

  1. um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;
  2. um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;
  3. um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;
  4. um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;
  5. um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
  6. um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
  7. um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
  8. um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.