Behinderung und Arbeitsrecht
Die Ausgleichstaxe In Österreich gilt die sogenannte Einstellungspflicht, das heißt beschäftigt ein Unternehmen mehr als 25 MitarbeiterInnen und mehr, so ist ein/e „begünstigte/r Behinderte/r“ einzustellen.
Warning: Undefined array key "options" in /home/.sites/961/site602/web/wp-content/plugins/elementor-pro/modules/theme-builder/widgets/site-logo.php on line 194
Startseite » Arbeit & Behinderung
Startseite » Arbeit & Behinderung
Die Ausgleichstaxe In Österreich gilt die sogenannte Einstellungspflicht, das heißt beschäftigt ein Unternehmen mehr als 25 MitarbeiterInnen und mehr, so ist ein/e „begünstigte/r Behinderte/r“ einzustellen.
Das Sozialministeriumservice, früher Bundessozialamt, ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. Seine neun Landesstellen bieten ein vielfältiges Unterstützungs- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen an.
dabei-austria ist der „Dachverband berufliche Integration Austria“ ist die bundesweite Interessenvertretung für Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Orientierung und Integration für Menschen mit