
Behinderung und Arbeitsrecht
Die Ausgleichstaxe In Österreich gilt die sogenannte Einstellungspflicht, das heißt beschäftigt ein Unternehmen mehr als 25 MitarbeiterInnen und mehr, so ist ein/e „begünstigte/r Behinderte/r“ einzustellen.
Startseite » Arbeit & Behinderung
Startseite » Arbeit & Behinderung
Die Ausgleichstaxe In Österreich gilt die sogenannte Einstellungspflicht, das heißt beschäftigt ein Unternehmen mehr als 25 MitarbeiterInnen und mehr, so ist ein/e „begünstigte/r Behinderte/r“ einzustellen.
Das Sozialministeriumservice, früher Bundessozialamt, ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. Seine neun Landesstellen bieten ein vielfältiges Unterstützungs- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen an.
dabei-austria ist der „Dachverband berufliche Integration Austria“ ist die bundesweite Interessenvertretung für Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Orientierung und Integration für Menschen mit
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.