Grafik: gelber Hintergrund, darauf weiß gemalte Fläche mit dem Text: Artikel – 1 Zweck. Links oben das Logo der Vereinten Nationen, daneben Text: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Am unteren Rand sind 6 Handabdrücke in Regenbogenfarben

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Artikel 1

Ab Heute stellen wir euch Stück für Stück einen Artikel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, mitsamt etwaigen Anmerkungen, Gedanken und TROTZ-DEM Meinungen, vor.

TROTZ-DEMs Kommentar

Artikel 1 erklärt sich zwar von selbst, aber hier in einfachen, kurzen Worten: ALLE Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, haben die gleichen Rechte und müssen auch so behandelt werden!

Originaltext von
Artikel 1 – Zweck

Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.