Grafik: gelber Hintergrund, darauf weiß gemalte Fläche mit dem Text: Artikel 14 – Freiheit und Sicherheit der Person. Links oben das Logo der Vereinten Nationen, daneben Text: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Am unteren Rand sind 6 Handabdrücke in Regenbogenfarben

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Artikel 14

TROTZ-DEMs Kommentar

In Mitteleuropa sind die Zeiten vorbei in der es als Verbrechen galt eine Beeinträchtigung zu haben, zugegeben noch nicht übermäßig lange. Ein „Verbrechen“ für das man eingesperrt und auch umgebracht werden konnte. Auch sind die Zeiten, seit ähnlich kurzer Zeit, vorbei in der es als „Strafe Gottes“ – wohlgemerkt eines liebenden, verzeihenden Gottes – angesehen wurde eine Beeinträchtigung zu haben.

Daran kann die Dummheit der Mächtigen, die für diese Stigmatisierung verantwortlich waren (und sind), erkannt werden. Dies darf nie wieder und nirgendwo wieder geschehen!

Originaltext von
Artikel 14 – Freiheit und Sicherheit der Person

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten,

  1. dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;
  2. dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Freiheit nicht rechts-widrig oder willkürlich entzogen wird, dass jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentsziehung rechtfertigt.

(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund eines Verfahrens ihre Freiheit entzogen wird, gleichberechtigten Anspruch auf die in den internationalen Menschenrechtsnormen vorgesehenen Garantien haben und im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen dieses Übereinkommens behandelt werden, einschließlich durch die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen.