Grafik: gelber Hintergrund, darauf weiß gemalte Fläche mit dem Text: Artikel 7 – Kinder mit Behinderung. Links oben das Logo der Vereinten Nationen, daneben Text: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Am unteren Rand sind 6 Handabdrücke in Regenbogenfarben

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Artikel 7

TROTZ-DEMs Kommentar

Dieser Artikel berührt einen wesentlichen Bereich, denn aus „kleinen Menschen mit Behinderung“ werden „große Menschen mit Behinderung“. Werden die Kinder mit Behinderung selbstbewusst erzogen und steht das soziale Umfeld der Behinderung offen gegenüber so führt dies zu einem selbstständigen und lebenswerten Leben eben dieser kleinen und später großen Menschen.

Leider wird das aber gesellschaftlich sehr oft verhindert und an Schrauben gedreht ohne mit den Betroffenen zu reden oder mehr Optionen anzubieten. Immer noch wird vielen werdenden Eltern empfohlen ein Kind mit einer eventuellen Behinderung „sicherheitshalber“ lieber abzutreiben um. Sollten sich ebendiese Eltern doch für ein Kind mit Behinderung entscheiden, wird über dieses Kind weniger mit Aufregung und Vorfreude erzählt, es ist bereits vor der Geburt eine Belastung (als ob das auf nicht behinderte Kinder nicht auch zutreffen würde…).

Angebliche FreundInnen wenden sich ab, weil die eigenen Kinder ja schließlich nicht so viel und gut mit einem behinderten Kind spielen können. Behinderte Kinder, die wie Vieh gehalten werden und durchgefüttert vom Dorf ihr Leben fristen, weil es nicht möglich scheint behinderten Mitmenschen genug Selbstvertrauen mitzugeben, dass sie ein eigenständiges Leben führen könnten.

Schulisch gibt es die Auswahl zwischen integrativen Schulen, welche Kinder mit Behinderung oft an den Rand ihrer „nicht behinderten Gemeinschaft“ – alleine schon wegen dem unnötigen und oft schwer übertriebenen Leistungsdruck den die Kleinsten schon zu leisten haben, stellen. Oder „speziellen Schulen“ bei denen die Ausgrenzung und Nicht-Inklusion bereits perfekt vorgelebt wird. Anstatt ein Schulsystem zu schaffen, welches für ALLE Kinder Raum und Zeit bietet sich zu entfalten.

Erst wenn diese Punkte vom Tisch sind kann man damit beginnen den Artikel 7 umzusetzen.

Artikel 7
Kinder mit Behinderung

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.

(2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.