
Behinderung und Arbeitsrecht
Die Ausgleichstaxe In Österreich gilt die sogenannte Einstellungspflicht, das heißt beschäftigt ein Unternehmen mehr als 25 MitarbeiterInnen und mehr, so ist ein/e „begünstigte/r Behinderte/r“ einzustellen.
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Die Ausgleichstaxe In Österreich gilt die sogenannte Einstellungspflicht, das heißt beschäftigt ein Unternehmen mehr als 25 MitarbeiterInnen und mehr, so ist ein/e „begünstigte/r Behinderte/r“ einzustellen.
Teil 1 Blinde Menschen haben nicht nur eine Beeinträchtigung, nämlich Blindheit, und werden auch von der Gesellschaft durch Vorurteile und Barrieren im Kopf an der
Und weiter geht’s mit Haralds Krankenhaus-Geschichten… Nachdem nun die vermeintliche Krankenschwester (oder wer auch immer…?) von mir abgelassen hat stellt sich mir nun doch die
Und weiter geht’s mit Haralds Krankenhaus-Geschichten… Über die Einzelheiten meiner Behandlung und der nicht sehr aufregenden OP werde ich gnädig den Mantel des Schweigens hüllen.
Das Sozialministeriumservice, früher Bundessozialamt, ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. Seine neun Landesstellen bieten ein vielfältiges Unterstützungs- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen an.
dabei-austria ist der „Dachverband berufliche Integration Austria“ ist die bundesweite Interessenvertretung für Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Orientierung und Integration für Menschen mit