Monitoringausschuss

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht (Verwaltung des Bundes).

Die Mitglieder des Ausschusses sind:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz führt die laufenden Geschäfte des Monitoringausschusses als sein Büro und ist auch mit beratender Stimme vertreten.

Der Monitoringausschuss kann im Einzelfall Stellungnahmen von Organen der Verwaltung einholen, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN-Konvention ab, berichtet dem Bundesbehindertenbeirat regelmäßig über seine Beratungen.

Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz
1010 Wien, Stubenring 1

Fax: +43 1 718 94 70 2706
E-Mail: buero[at]monitoringausschuss[punkt]at
E-Mail: buero[punkt]monitoringausschuss[at]bmask[punkt]gv[punkt]at