Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz ist eine der unterschiedlichen Maßnahmen des Sozialministeriumsservice zur Förderung und Unterstützung der Beschäftigung von behinderten Menschen am sogenannten „1. Arbeitsmarkt“.

Diverse Einrichtungen, die im Behindertenbereich tätig sind, stellen dabei Beratungs- und Unterstützungsangebote für behinderte Arbeitssuchende zur Verfügung. Das Angebot kann von der Arbeitsvermittlung, über die Begleitung und Krisenintervention im neuen Unternehmen bis zur Koordinierung im privaten Lebensraum reichen, aber auch regional und institutionell stark variieren. Die Aufgabe der dort tätigen ArbeitsvermittlerInnen besteht in erster Linie darin ihre KlientInnen an sozialverischerungspflichtige Dienstverhältnisse (also keine Werkstätte oder andere Beschäftigungstherapie) zu vermitteln. ArbeitsassistentInnen übernehmen dabei die oft undankbare Aufgabe als Schnittstelle zwischen arbeitssuchenden behinderten Menschen einerseits und nicht einstellungswilligen ArbeitgeberInnen andererseits zu fungieren.

Ein einheitliches Konzept, wie Arbeitsassistenz bundesweit funktioniert gibt es jedoch nicht. Jedes Projekt und jede Einrichtung arbeitet in regionalem und/oder institutionellem Kontext und setzt dementsprechende Schwerpunkte. Die unterschiedlichen Arbeitsweisen werden besonders in der jeweiligen Methode der Arbeitsplatzsuche deutlich: Während sich einige Projekte und Einrichtungen darauf konzentrieren, die offene Stellenliste des Arbeitsmarktservices oder Stellenanzeigen in diversen Medien nach geeigneten Arbeitsplätzen zu durchkämmen, nutzen andere aktiv und passiv ein über Unternehmen gespanntes Netzwerk. Bei wieder anderen Projekten werden die betreuten

Personen dazu motiviert, selbstständig offene Stellen zu suchen oder Blindbewerbungen abzugeben.

Dadurch gibt es auch sehr unterschiedliche Ergebnisse. Teilweise können Menschen mit Behinderung durch diese Unterstützung zu selbstständigen Angestellten oder aber zu langzeitbetreuten KlientInnen werden.