Grafik: gelber Hintergrund, darauf weiß gemalte Fläche mit dem Text: Artikel 6 – Frauen mit Behinderung. Links oben das Logo der Vereinten Nationen, daneben Text: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Am unteren Rand sind 6 Handabdrücke in Regenbogenfarben

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Artikel 6

TROTZ-DEMs Kommentar

Dieser Artikel versucht eine sehr alte Herausforderung der Menschheit in die Hände der Staaten zu legen. Aber Gleichberechtigung zwischen wem auch immer darf nicht von oben diktiert werden sondern muss aus den Herzen kommen. Vernunft und Leidenschaft oder Verstand und Gefühl müssen die Triebfedern sein um auch Frauen und auch Frauen mit Behinderung als gleichwertig anzuerkennen. Aber es sind auch Frauen mit und auch ohne Behinderung gefragt sich und ihr Können nicht in den Schatten zu stellen und sich und ihren Mut zur Unabhängigkeit nicht dem Ehrgeiz zu opfern. Frauen (mit Behinderung) müssen nicht besser sein, als ihre männlichen Kollegen. Wenn sie das dennoch glauben haben sie nicht die richtigen Kollegen, sondern schwanzgesteuerte Jungens bei denen die Hose über die Vernunft triumphiert.

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.