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Drei Frauen wegen Vergewaltigung angeklagt

Montag, 20. Februar 2012

“Es war eine Schnappsidee, es ist einfach so passiert, wir waren betrunken“ So rechtfertigten sich die 3 Frauen gegen ihre Anklage der Misshandlung und Vergewaltigung eines geistig behinderten Mannes.
Würde man die Umstände außer Acht lassen, dass diese Taten mehrmals passiert sind, dass diese Taten mit dem Handy gefilmt worden sind und dass diese Taten von einer grausamen sadistischen Energie zeugen, würde man das sehr milde Urteil noch verstehen können.

Ob diese 3 jungen, aber garnicht unschuldigen Frauen gewußt haben, dass dies ein Mensch war, dem sie das antaten und keine Mülltonne?

Menschen mit einer Behinderung, ob nun geistig, psychisch oder sonst wie, aber auch Menschen die nicht so in unser „normales“ Schema passen haben den gleichen Anspruch auf Achtung und Respekt und sind keine Sache, die keine Gefühle haben.

Berichte zu diesem Thema:

noe.orf.at

www.heute.at

die-frau.at

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Behindertensportverband geschädigt

Samstag, 17. Dezember 2011

Vorausschickend sei gesagt, dass es sich beim unten angeführten ÖBSV nicht um den Blindenverband handelt, sondern um den Österreichischen Behindertensportverband.

Eines meiner wenigen Hobbys und auch sportlichen Betätigungen ist Torball. Hier bin ich im ABSV (Allgemeinen Behindertensportverein) aktiv.

Dieser Verband wird mit vielen anderen Behindertensportvereinen unter dem gemeinsamen Dach des Österreichischen Behindertensportverbandes vereinigt.

Es stellte sich nun heraus, dass der bisherige Finanzreferent seinen persönlichen Finanzbedarf über die Kassen des Verbandes deckte.

Hier finden sie die Links zum Bericht des ÖBSV, dem Bericht zum Thema auf diepresse.com und kurier.at


Petition Gegen diskriminierende - menschenverachtende TV-Darstellung, TV-Werbung und Radio

Samstag, 17. Dezember 2011

Von: Bernhard Josef Hruska aus Wien, Österreich

An: Bundespräsident Heinz Fischer, Bundeskanzler Werner Faymann, ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in dem gesamten Bundesgebiet Österreich

Zur Einhaltung der Menschenrechte und Menschenwürde darf die Darstellung behinderter Menschen in Berichten, Werbung, Spenden-Aktionen etc. nicht diskriminieren. Verfassungsrechtliche Basis ist die österreichische Bundesverrfassung aus 1997 Art. 7, die UN-Behindertenkonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz BBStG 2006.
Behinderte Menschen müssen als gleichwertige BürgerInnen dargestellt werden. Sie müssen selber ihre Anliegen nach dem Selbstbestimmtleben-Prizip äußern und Vertreten können. Personen die sich selber nicht äußern können dürfen, um ihre Menschenwürde zu wahren, nur ohne Erkennung ihrer Identität gezeigt werden. Siehe auch ADA (Regelung im Rahmen des Americans with Disability Act: z.B. von spielenden Kindern mit Lernschwierigkeiten dürfen in Bild und Ton nur deren Füße gezeigt werden). Klischees die Mitleid erwecken sollen, Begriffe (wie: “an den Rollstuhl gefesselt”, “Menschen mit besonderen Bedpürfnissen” u.dgl.) oder Bilder die den Eindruck der Minderwertigkeit erwecken, sind diskriminierend und wiedersprechen den Menschenrechten und den östereichischen BürgerInnenrechten.

Begründung: Die Plattform österreichischer Journalisten - für ethische diskriminierungsfreie und menschenwürdige Berichterstattung fordert in Zusammenhang mit der Darstellung behinderter Menschen in den Medien, die Einhaltung des Artikel 7. der Verfassung und des Behindertengleichstellungsgesetzes BBStG 2006. Die Darstellungen und Werbespots in TV und Radio lassen in den letzten Jahren keine wesentliche Verbesserung erkennen. Vor allem Spendenaktionen wie “Licht ins Dunkel” nutzen veralterte, überholte Klischees wie Personen im Rollstuhl und Portraits von Kindern mit Lernschwierigkeiten in Nahaufnahmen um diese minderwertig und hilfsbedürftige darzustellen, dies um im großen Stil nach Almosen zu betteln. Qualitätsvoller und zeitgemäßer Journalismus nutzt seit Jahren wertfreie und diskriminierungsfreie Darstellungen. Vorbildhafter österreichischer Journalismus bedient sich menschenwürdiger Darstellungen, nutzt politisch korrekte Wortwahl und hält die Punktuation für ethischen, menschenwürdigen und diskriminierungsfreien Journalismus ein.

Im Namen aller Unterzeichner.

Wien, 08.12.2011 (aktiv bis 07.06.2012)

Hier der Link zum Artikel auf openpedition.de

Amtlich behindert muss nicht ein ganzes Leben lang andauern

Samstag, 17. Dezember 2011

Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit beim Bundessozialamt einen Behindertenpass zu beantragen, in welchem beispielsweise der Grad der Behinderung, ob ein Blindenführhund benötigt wird, öffentliche Verkehrsmittl zumutbar sind, eingetragen ist.

Andererseits kann man beim Bundessozialamt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten beantragen, was erhebliche finanzielle Vorteile auf den Arbeitsmarkt bietet, aber auch den „Nachteil“ des erhöhten Kündigungsschutz mit sich brachte, wie im Behinderteneinstellungsgesetz festgeschrieben.

Ursprünglich konnten ArbeitgeberInnen behinderte MitarbeiterInnen während 6 Monaten nach deren Einstellung regulär kündigen, wenn diese mit der MitarbeiterIn nicht zufrieden waren. Dann begann der erhöhte Kündigungsschutz zu greifen, was bedeutet, dass der ArbeitgeberIn die Schlichtungsstelle des Bundessozialamtes einschalten und mit dieser die Kündigung des behinderten Mitarbeiters verhandeln musste und erst nach Zustimmung der Schlichtungsstelle durfte die Kündigung ausgesprochen werden. Diese Vorgehensweise schreckte viele ArbeitgeberInnen ab, da diese die Befürchtung hegten, dass sie einen behinderten Mitarbeiter nie wieder los werden würden, und dieser durch erhöhte Fehlzeiten zu einen Negativposten in der Lohnverrechnung werden würde.

Durch eine unglückliche Informationspolitik des Bundessozialamtes wurden beide Anträge dem Antragswerber vorgelegt und so kamen Menschn mit Behinderung oft ungewollt zum erhöhten Kündigungsschutz.

Inzwischen ist es so, dass der erhöhte Kündigungsschutz erst nach 4 Jahren zu greifen beginnt, und nach einer solch langen Zeit muss auch dem einfältigsten Unternehmer klar geworden sein, ob ein behinderter Mitarbeiter sich für die Stelle eignet. Also ist der erhöhte Kündigungsschutz praktisch abgeschafft, obwohl er noch im Behinderteneinstellungsgesetz festgeschrieben steht.

Ein behinderter Arbeitssuchender klagte nun das Bundessozialamt um Widerruf des Bescheides über die Zugehörigkeit zum Kreise der begünstigten Behinderten. Dies ist aber im Behinderteneinstellungsgesetz nicht vorgesehen. Also musste der Österreichische Verwaltungsgerichtshof rann und hat nun nach 4 Jahren zu Gunsten des arbeitswilligen Behinderten entschieden.

Link zum Pressebericht des Wiener Verwaltungsgerichtshof: www.vwgh.gv.at

Pressemeldung: Interessen vertreten statt Konflikte vermeiden

Mittwoch, 7. Dezember 2011

von Lichtblicke e.V. und “Freunde der Rehabilitationshunde Europas”

gemeinsam herausgegebene Pressemeldung:

Interessen vertreten statt Konflikte vermeiden

Verein Lichtblicke fördert das Führhundwesen und nimmt Belange von Blindenführhundhaltern ernst

Lichtblicke e.V., der Verein zur Förderung des Blindenführhundwesens aus Deutschland und der Verein “Freunde der Rehabilitationshunde Europas” aus Österreich distanzieren sich entschieden von der Auffassung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), nach der es besser sei, Konflikte zu vermeiden, als die Interessen der eigenen Zielgruppe zu vertreten. Gesamten Beitrag lesen »

Neuer Palmers-Werbespot „Sinnlichkeit die man fühlt“

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Für große Aufregung sorgte der neue Palmers-Werbesport “Sinnlichkeit die man fühlt und

hier auch die audio kommentierte Version des Spots beim Präsident der größten Blinden- und Sehbehindertenvertretung, dem Österreichischen Blinden und Sehbehinderten Verband, Herrn Magister Gerhard Höllerer. Dieser reichte eine Beschwerde beim Österreichischen Werberat ein, um die Absetzung des Spots zu erwirken.

Aber die Beschwerde wurde abgelehnt.

Der äußerst gelungene Werbe-Spot, der unter Mithilfe der zweitgrößten Blinden- und Sehbehindertenvertretung, der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs realisiert wurde, zeigt eine blinde Frau, die sich in Palmers-Unterwäsche wirft und der dies offensichtlich und auch hörbar gefällt. Hier das Making-Off.

Jahrelang wurde darum gerungen, dass Menschen mit Behinderung in den Medien mehr present sein sollen, anstatt nur alljährlich im „Licht ins Dunkel“ vorgeführt zu werden.

Und jahrelang wurde darum gerungen, dass behinderte Menschen vorerst Menschen sind und erst in zweiter Hinsicht behindert.

Herr Magister Höllerer wirft beide Bemühungsversuche über den Haufen und beschwert sich gegen das Zeigen einer blinden Frau in einen Werbespot und gegen die Feststellung der Palmers-Marketing-Chefin, dass eine blinde Frau vorerst eine Frau sei.

Und auch der Punkt in der Beschwerde, nachdem viele blinde Frauen am Rande des Existenzminimums leben, ist völlig realitätsfremd.

Der Abschluss eines fast erfolgreichen Torballjahres

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Am Samstag dem 19. November fand in Strebersdorf (Wien) die diesjährige Torballstaatsmeisterschaft statt.

Wir konnten den 3. Platz vom Vorjahr halten und legten im Großen und Ganzen keine schlechte Schau hin.

Lediglich der erkrankte Mittelspieler Harald Fiedler blieb hinter seinen Erwartungen zurück, aber schoss sein erstes Staatsmeisterschaftstor.

Und nicht unerwähnt soll der neue Spieler Thomas Weiss bleiben, der eine bravoröse Leistung zeigte und Harald voll ersetzte.

Hier geht’s zum Spielbericht:

www.torballsport.at

Fliegen ohne Behinderung

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Am Samstag, dem 26. November fand im Trainingszentrum des Flughafen Schwechat ein Workshop zum Thema „Barrierefreies Fliegen“ statt, welches von ASN·Aircraft Safety Network durchgeführt wurde.

Mein Name ist Harald Fiedler. Ich bin blind und mit einer gebürtigen Berlinerin verheiratet.

In unserer Kennenlernphase flog ich gefühlte ca. tausend Mal nach Berlin und es ist keinesfalls auszuschließen, dass ich noch tausend Male zu Verwandtenbesuchen nach Berlin fliegen werde oder wo hin auch immer.

Darum nahm ich das Angebot dieser Veranstaltung an.

Bei dieser Veranstaltung konnten sich Menschen mit Behinderung über die Sicherheitseinrichtungen eines Flugzeuges informieren, aber auch vieles praktisch ausprobieren. Gesamten Beitrag lesen »

ASN·Aircraft Safety Network

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Die Firma ASN – Aircraft Safety Network, mit Sitz in Münchendorf (NÖ), wurde von Barbara Pencik Anfang 2005 gegründet.

ASN ist ein privater Anbieter von Sicherheitsschulungen für Bestzungsmitglieder der General Aviation ( = zivile Luftfahrt mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs= Bedarfsfliegerei) und von Sicherheits Workshops für Flugpassagiere. Gesamten Beitrag lesen »

Bericht vom 3. internationalen Torballturnier des VSC Wien am 15.10.2011

Donnerstag, 3. November 2011

Zum 3. Mal organisierte der VSC Wien nun ein Torballturnier internationaler Art.

Fotos und weitere Kommentare gibt´s hier:

www.torballsport.at